Medizinische Gutachten im Bereich Pflege

Actineo, a Verisk business, bietet Versicherungskunden standardmäßig qualifizierte Pflegegutachten an.

Dieser Bereich der medizinische Abteilung, Actineo CARE, umfasst die Einschätzung und Verbesserung der medizinisch-pflegerischen Situation von Verunfallten/Geschädigten. Ausgebildete Pflegesachverständige beziehungsweise Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Ausbildung verfassen ausführliche Pflegegutachten, die nach Aktenstudium oder vor Ort erstellt werden. Ziel der Gutachten ist eine qualifizierte Einschätzung hinsichtlich Pflegebedarf und Pflegeaufwendungen. Gegebenenfalls machen die Pflegesachverständige auch Vorschläge zur Optimierung der Bestandspflege.

 

Unser Angebot im Einzelnen

Pflegegutachten nach Aktenlage

Gemäß individuellem Auftrag wird nach detailliertem Aktenstudium ein ausführliches Pflegegutachten erstellt. Ziel des Gutachtens ist eine Einschätzung hinsichtlich Pflegebedarf und Pflegeaufwendungen und ggf. Vorschlägen zur Optimierung der Bestandspflege. Das Gutachten beinhaltet eine ausführliche Epikrise, die Beantwortung von beauftragten Fragen und eine Zusammenfassung und Auswertung der dargestellten Pflegesituation. Ggfs. können vor dem Hintergrund der jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen Optimierungsempfehlungen ausgesprochen werden.  Bei Bedarf kann Actineo auch weitere medizinische Unterlagen und/oder Pflegedokumentationen einholen und in die Gutachten integrieren. Das Gutachten wird durch einen Pflegesachverständigen erstellt.

Pflegegutachten mit Untersuchung

Der Pflegesachverständige führt vor dem Hintergrund der geltenden Begutachtungsrichtlinien eine Pflegebegutachtung vor Ort beim Verunfallten/Geschädigten durch. Voraussetzung ist eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betroffenen oder dessen Vertretern.  Im Anschluss wird Auftraggeber neben der gutachterlichen und pflegefachlichen Einschätzung bei Bedarf ein individuelles Pflegekonzept sowie Optimierungsvorschläge unterbreitet. Eine prognostische Einschätzung hinsichtlich zukünftiger Pflegeaufwendungen kann unter Berücksichtigung der verschiedenen Pflegemodelle auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Sollten fachfremde Mitbegutachtungen notwendig sein, stimmt ACTINEO dies im Vorfeld mit dem Auftraggeber ab und organisiert aus dem eigenen Netzwerk eine entsprechende Mitbegutachtung.

Organisation der Pflegesituation (Case Management)

Nach Erörterung der Sachlage und mit Einverständnis des Verunfallten/Geschädigten oder dessen Vertretern zu einer aktiven Organisation der Pflegesituation übernimmt Actineo den Aufbau eines Versorgungsnetzwerkes für den Geschädigten zur Herstellung einer sinnvollen und wirksamen Versorgungssituation. Actineo prüft hierzu auf Basis der vorliegenden medizinischen und pflegerischen Dokumentationen sowie auf Basis einer persönlichen Inaugenscheinnahme des Geschädigten das Marktangebot und erarbeitet einen Vorschlag für eine auf die Bedürfnisse des Geschädigten adaptierte pflegerische Versorgung. Der Vorschlag enthält die Namen der identifizierten Leistungserbringer sowie Kostenvoranschläge und eine Einschätzung zur Dauer der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die finale Umsetzung des Vorschlags erfolgt nach vorheriger Abstimmung.

Unser Sachverständigenteam

Das für die Erstellung der Gutachten eingesetzte Personal verfügt grundsätzlich über eine Qualifikation als Pflegesachverständiger nach den Grundsätzen des SGB XI (§53 b SGB XI). Darüber hinaus sind alle Gutachter in medizinischen oder pflegerischen Berufen ausgebildet. Je nach erwarteter Pflegesituation oder Fragestellung werden von ACTINEO die richtigen Fachkräfte für die Begutachtung ausgewählt.

Foto: Mark Bowden/123rf.com

 

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