Nachbericht zur 9. Fachtagung Assecuranz erschienen

Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz in der Unfallversorgung von morgen? Wie gelingt die digitale Transformation eines Versicherers? Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast im SVT-Regress? Welche innovativen Ansätze liefern digitale Netze und Ökosysteme im Personenschaden?

Diese und andere Zukunftsthemen diskutierten die Teilnehmenden auf der von ACTINEO, e.Consult und RehaCare veranstalteten 9. Fachtagung Assecuranz am 30. September 2021 im KOMED, MediaPark Köln. Der Nachbericht kann hier heruntergeladen werden.

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NACHBERICHT ZUR 9. FACHTAGUNG ASSECURANZ 2021

KI in der Unfallversorgung, die digitale Transformation eines Versicherers, Darlegungs- und Beweislast im SVT-Regress: Aktuelle Themen im Personenschaden

Köln, 07. Oktober 2021. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz in der Unfallversorgung von morgen? Wie gelingt die digitale Transformation eines Versicherers? Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast im SVT-Regress? Welche innovativen Ansätze liefern digitale Netze und Ökosysteme im Personenschaden? Diese und andere Zukunftsthemen diskutierten die Teilnehmenden auf der von ACTINEO, e.Consult und RehaCare veranstalteten 9. Fachtagung Assecuranz am 30. September 2021 im KOMED, MediaPark Köln.

Nachdem das Branchenevent 2020 wegen der Corona-Pandemie ausgefallen war, trafen in diesem Jahr zum neunten Mal Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen auf der Fachtagung Assecuranz zusammen, um sich über Zukunftsthemen im Personenschaden auszutauschen. Für die Veranstalter begrüßten ACTINEO-Geschäftsführer Olav Skowronnek, Dominik Bach-Michaelis, Vorsitzender des Vorstands der e.Consult AG, und Marcus Vogel, Geschäftsführer bei RehaCare, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

ERGO: Digital von der Antragstellung bis zur Schadenregulierung

Zum Prozess der End-to-End-Digitalisierung bei der ERGO Versicherung informierte einleitend Karin Brandl, Bereichsleiterin Schaden Komposit und zuständig für Prozessdesign, Digitalisierung und Automatisierung in allen Schadenprozessen des Versicherers. Die 2018 begonnene Strategie „Versicherung 4.0“ verfolge das Ziel, die ERGO von der Antragstellung bis zur Schadenregulierung digital aufzustellen. Hauptfokus sei die absolute Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen – von der Vereinfachung und Omni-Kanal-Fähigkeit des Produktportfolios bis zur radikalen Vereinfachung und Digitalisierung von Prozessen etwa im Kraft-Schaden und Unfall-Schaden. Die Einbindung der Mitarbeitenden ebenso wie der Vertriebspartner erhöhe die Akzeptanz und so die Erfolgsaussichten der Gesamtstrategie. Die ERGO wolle Nummer 1 im Schaden mit sehr hoher Kundenzufriedenheit und besonderer Performance im Schadenmanagement und Schadenaufwand werden. „Für mich als Schaden-Verantwortliche liegt das Ambitionsniveau naturgemäß hoch“, schloss Karin Brandl ihre Ausführungen. Erste Erfolge seien bereits sichtbar und die Digitalisierung weiterer Produkte und Sparten in Vorbereitung.

KI: Bedrohung oder hilfreiches Instrument für die Medizin?

Die Stellung der Künstlichen Intelligenz in der Medizin beleuchtete Prof. Dr. Jens Meier, Professor für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Medizinischen Fakultät des Kepler Universitätsklinikums in Linz. Deren Anwendung in der Notfall- und Intensivmedizin beschränke sich derzeit auf das Maschinelle Lernen (ML), etwa bei der Prädiktion der Mortalität auf der Intensivstation oder bei der Risiko-Klassifikation von Sepsis-Patienten. Hier bringe ML fast immer bessere Ergebnisse als bisherige Standardmethoden. Derzeit würde von Medizinerinnen und Medizinern trotzdem eher die Bedrohung als die Chance von KI wahrgenommen. Angesichts der vorurteilsgeleiteten und unvollkommenen Programmierung von Algorithmen hätten sich frühere optimistische Einschätzungen von KI als gerechtes und unfehlbares Instrument nicht erfüllt. Dennoch müsse sich die Medizin mit KI als Technologie der Zukunft weiter beschäftigen, betonte Professor Meier.

Kinderunfall im Spannungsfeld von Schutz und Haftung

Im anschließenden rechtlichen Teil der Fachtagung erläuterte Christian Funk, Rechtsanwalt und Partner bei rapräger Rechtsanwälte, die neuesten Entwicklungen zum Thema Kinderunfall. In den fast 20 Jahren des Bestehens von § 828 Abs. 2 BGB, der Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen schützt, habe sich eine umfangreiche Judikatur zur Eingrenzung des Schutzbereichs des § 828 Abs. 2 BGB und zur Frage der Haftung der Eltern bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nach § 832 BGB entwickelt. Die Grundsätze der Haftung der Eltern seien an sich seit Jahren geklärt, bereiteten aber in der Praxis immer wieder Probleme in der Umsetzung – insbesondere in Bezug auf die Altersfrage, wenn mit Überschreiten des 10. Lebensjahres über Nacht wesentlich höhere Sorgfaltsanforderungen an das Kind gestellt würden. Schließlich spielten auch Kinderunfälle mit Kraftfahrzeugen der E- Mobility und die dort geltenden Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern eine zunehmend wichtige Rolle.

Darlegungs- und Beweislast im SVT-Regress

Dr. Lukas Stelten, Rechtsanwalt und Counsel bei CMS Hasche Sigle, klärte die Tagungsgäste über den rechtlichen Hintergrund zur Darlegungs- und Beweislast im SVT-Regress auf. Von zentraler Bedeutung sei die Erkenntnis, dass der Sozialversicherungsträger (SVT) gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers keinen eigenen Erstattungsanspruch habe. Vielmehr könne der SVT lediglich den im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs auf ihn übergegangenen Schadenersatzanspruch des Geschädigten geltend machen. Dies habe zur Folge, dass für die Anspruchsdurchsetzung durch den SVT dieselben Anforderungen gelten würden wie bei einem hypothetischen Vorgehen des Geschädigten selbst. Der SVT müsse mithin darlegen und beweisen, dass der Personenschaden unfallbedingt eingetreten sei, die erbrachten Heilbehandlungen medizinisch notwendig gewesen seien und die Abrechnung dieser Heilbehandlungen korrekt gewesen sei. Daher müsse der SVT medizinisch aussagekräftige Unterlagen überreichen. Selbstgefertigte Forderungsaufstellungen des SVT erfüllten diesen Anforderungen nicht. Genüge der SVT seiner Darlegungs- und Beweislast nicht, dürfe der Haftpflichtversicherer die Regulierung verweigern, schloss Dr. Stelten seinen Vortrag.

Digitale Kooperation mit Anwälten im Personenschadenmanagement

Für die e.Consult AG stellten Dominik Bach-Michaelis, Vorstand, und Moritz Brunner, Ressortleiter Assekuranz, praxisnahe Lösungen für die prozessualen Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Versicherern mit Partnerkanzleien und Dienstleistern vor. Speziell Führungskräfte aus der Versicherungsbranche seien darauf angewiesen, den Spagat zwischen Datenschutz und Anwenderfreundlichkeit mit wenig IT-Kapazitäten zu meistern. Durch datensichere Verbindungen etwa im e.sy ONE Ecosystem könnten alle Beteiligten inklusive Gerichte und Behörden in den digitalen Kommunikationsprozess eingebunden werden.

Personenschaden digital – eine Zeitreise

Auf eine Zeitreise lud Olav Skowronnek, Gründer und Geschäftsführer des Personenschaden-Spezialisten ACTINEO, die Teilnehmenden zum Abschluss der Fachtagung ein. Noch vor fünf Jahren seien Prognosen einer datenbasierten, vernetzten und automatisierten Regulierung von Personenschäden in der Branche auf Skepsis gestoßen. Heute gehörten digitale Netze und Ökosysteme demgegenüber zu den wichtigsten Trends auch in der Personenschadenregulierung. Connectivity laute dabei das Schlagwort der Stunde. Flexible und schnelle Cloud-Services, offene Schnittstellen zwischen den am Regulierungsprozess Beteiligten sowie niedrigschwellige Pay-per-Use-Modelle trügen maßgeblich zu der Entwicklung bei. Ein Beispiel hierfür sei die vernetzte und datensichere Plattform des von ACTINEO in Frankreich mitbegründeten InsurTechs ANTEVIS. Auf ihr arbeiteten Schadenexperten und Gutachter aus vier europäischen Ländern gleichzeitig und dezentral mit zentral verfügbaren Daten an Arzthaftpflicht-/Heilwesen-Fällen zusammen.

Bild: ACTINEO GmbH

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